Gesellschaft
Kündigung wegen Nähe zu rechten Fans: Frahn-Klage gegen Ex-Verein erfolgreich

Kehrtwende im Fall Frahn: Das Arbeitsgericht in Chemnitz gab der Klage von Daniel Frahn gegen die fristlose Entlassung beim Chemnitzer FC statt.
Chemnitz. – Das Arbeitsgericht Chemnitz erklärte die fristlose Entlassung des einstigen CFC-Kapitäns für unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung bringe hohe Hürden mit sich, welche allfälliges Fehlverhalten im privaten Bereich nicht erfülle. Damit ist Frahn laut Tag24 ab sofort formell wieder Vertragsspieler des Drittligisten, der Kontrakt läuft bis 2021.
Fristlose wegen Kontakten zu rechter Fangruppe
Die Causa um den mehrfachen Regionalliga-Torschützenkönig, zuletzt eine Identifikationsfigur bei Kollegen und Fans, kam im August ins Rollen. Frahn hatte zuvor mit Akteuren einer rechten Fangruppierung ein Auswärtsspiel seines Vereins besucht, um diesen auch während einer Verletzung anfeuern zu können. Dafür hatte der Verein keinerlei Verständnis und setzte den Kapitän der Mannschaft vor die Tür – Die Tagesstimme berichtete.
Verantwortliche betonten damals, zu den Aufgaben eines CFC-Spielers gehöre „mehr als nur Tore zu schießen und sich bejubeln zu lassen”, nämlich „Haltung”. Frahn klagte gegen seine Entlassung und bekam nun recht. Sein Anwalt hatte in der Verhandlung betont, dass dieser zudem „in der Fanszene und innerhalb der Mannschaft noch immer viele Sympathien“ genieße.
Verein will durch alle Instanzen gehen
Keine Freude mit der Entscheidung hat man unterdessen beim Chemnitzer FC. Hauptgesellschafter Klaus Siemon bezeichnete das Urteil als „Skandal“. Die Justiz in der drittgrößten sächsischen Stadt würde „zum wiederholten […] sehr rechtslastig“ entscheiden.
Man wolle in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht. Das Urteil sieht man daher als nicht rechtskräftig, die Kündigung bleibe somit aufrecht. Daher werden man diesen „auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des CFC teilnehmen“ lassen.
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Klasube
12. Dezember 2019 at 19:49
Ich kenne die Details und Hintergründe nicht, aber wenn die Entlssung wirklich nur wegen Kontakten zu rechter Fangruppe erfolgte, ist sie skandalös und ich wünsche den Verantwortlichen des Klubs, dass man ihnen im Berufungsverfahren den Fall rechts und links um die Ohren schlägt. Eine Entschädigung in schmerzhaft spürbarer Höhe müsste mindestens dabei herauskommen.
Ich kann auch nicht jeden entlassen, dessen politische Haltung mir nicht gefällt – wo leben wir denn? Diese scheinheiligen, mit zweierlei Maß messenden Gutmenschen sind einfach unerträglich…!
Heimatvertriebener
13. Dezember 2019 at 0:25
Auf die Idee, dass der Skandal ganz andere Eltern hat, kommen die guten Leute wohl nicht.
Natürlich muss unterschieden werden,ob die Fangruppe rechts ist oder den Nationalsozialismus verherrlicht. Wäre das letzte der Fall, frage ich mich allerdings, warum sie nicht mit einem Stadionverbot belegt ist. Ganz so schlimm scheint es also nicht zu sein.
Hätte der Spieler zwischen Antifantenfahnen und Bannern mit „Niemand ist illegal“ gestanden, wäre es sicher wohlwollend aufgenommen werden.
Anscheinend ist der Verein finanziell so gut aufgestellt, dass man sich derartige Querelen erlauben kann. Wenn damit dem Spieler die ganze Karriere kaputt gemacht wird, wen interessierts? Vielleicht findet sich adäquater Ersatz in der Sammelunterkunft, möglichst zu günstigeren Tarifen.
Andreas Seidel
13. Dezember 2019 at 9:52
So so, das Gericht hat also mal wieder sehr rechtslastig entschieden. Es wird höchste Zeit, dass wir uns gegen diese linke Meinungsdiktatur zur Wehr setzen.