Deutschland
Gesetzentwurf: DNA-Fahndung soll erweitert werden

Das deutsche Bundesjustizministerium will die DNA-Fahndung erweitern. Die Befugnisse der Beamten sollen generell ausgedehnt werden.
Berlin. – Der Gesetzentwurf umfasst beispielsweise die Analyse von DNA auf Alter und Hautfarbe des Verdächtigen.
DNA: Mehr Eigenschaften aus der Beweisprobe ziehen
Laut der Bundesregierung sollen in Zukunft generell mehr Eigenschaften aus DNA-Proben verdächtiger Personen gezogen werden dürfen. Konkret handelt es sich bei den Eigenschaften um die Augen-, Haar, und Hautfarbe. Auch auf das Alter des Verdächtigen soll die Probe künftig analysiert werden dürfen.
Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat das Bundesjustizministerium den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ bereits zur Ressortabstimmung eingereicht. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, die Erweiterungen seien „grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“.
Justizministerium: Kein Eingriff in Rechte von Betroffenen
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, steht zur Thematik des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte folgendes im Entwurf: „Die Ermittlung der wahrscheinlichen Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie des biologischen Alters greift nicht in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit ein.“
Verboten bleiben soll jedoch die Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“. Diese ist zwar mit einer Analyse der Verdächtigen-DNA prinzipiell bestimmbar, sie soll jedoch bis auf Weiteres nicht verwendet werden dürfen. Derzeit darf mit Hilfe einer DNA-Probe lediglich die Bestimmung des Geschlechts sowie ein Abgleich mit einer Datenbank stattfinden.

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Klasube
2. August 2019 at 11:54
„Verboten bleiben soll jedoch die Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“.“
Halbherziger Vorstoss – unsere Gutmenschen haben immer noch nicht genug!
DNA-Analysen werden aus Kostengründen sowieso nur bei Gewaltverbrechen vorgenommen. Wenn also ein Gewaltverbrecher mit Hilfe von modernen Untersuchungsmethoden (nach richterlicher Anordnung) überführt werden könnte, dann ist sein Persönlichkeitsrecht deutlich unter dem Strafverfolgungsinteresse der Opfer und der Öffentlichkeit anzusiedeln.
Ich habe bereits nach dem Mord an der Freiburger Studentin Maria eine diesbezügliche Petition an Herrn Maas (damals Justizminister) gestartet – diese ist jedoch nach einigen Tausend Simmen im Sande verlaufen und vom Justizministerium bekam ich nur eine lapidare, nichtssagende Antwort.
Der „Rechtsstaat“ steht sich selbst im Weg und wird daran zerbrechen…!
Dr. Georg Ramsauer
17. März 2020 at 10:02
Datenschutz ist wieder einmal Täterschutz. Wieso hat man Probleme, bei der DNA Analyse die biogeographische Herkunft zu ermitteln?