Gesellschaft
Keine kriminelle Vereinigung: Freispruch in Identitären-Prozess

Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten.
Siebzehn Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) mussten sich in einem Mammutprozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung (§278 StGB) zu bilden. Nun ist klar: Dieser Tatbestand ist nicht erfüllt, in diesem Punkt gab es Freisprüche für alle Beteiligten, ebenso zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB).
Geldstrafen für zwei Angeklagte
Dennoch gibt es in geringeren Anklagepunkten Schuldsprüche für zwei Angeklagte. Sie wurden wegen Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 180 bzw. 60 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Gernot
26. Juli 2018 at 12:45
Die Verurteilung des einen Beschuldigten erfolgte nur wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das muß dazugesagt werden, denn das Strafgesetzbuch meint generell Vorsatzdelikte, wenn nicht ausdrücklich auf Fahrlässigkeit hingewiesen wird.
Karin Flock
26. Juli 2018 at 14:13
Glückwunsch an die IBÖ! Ich wusste es! Fühlt euch alle gedrückt!Patriotische Grüße aus Bayern.
Zickenschulze
26. Juli 2018 at 15:21
Nun ist erstmal Durchatmen ist angesagt.
Peter Lüdin
26. Juli 2018 at 16:21
„Freisprüche“… dumm gelaufen für DÖW. Allerdings auch gut und richtig so.
Eva Pichler
26. Juli 2018 at 18:58
Interessant ist, dass die #IBÖ als „Feiglinge“ tituliert werden, obwohl sie offen zu Ihrer Meinung stehen & ein Impressum auf der Webseite haben. Die #Antifa arbeitet verdeckt, KEINE Webseite hat ein Impressum. WER ist denn hier der Feigling?
Gernot
27. Juli 2018 at 10:31
Super Kommentar, Eva